Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Nach Übersendung eines Partnervorschlages ist es Sache des Auftraggebers, sich selbst um eine Kontaktaufnahme zu bemühen. Das Arrangieren von Treffen gehört nicht zum Tätigkeitsbereich von „Der gemeinsame Weg“.
  2. Stellt sich bei der Kontaktaufnahme des Auftraggebers mit einem Vorschlagspartner heraus, dass dieser an einer Partnervermittlung nicht mehr interessiert ist, wird der Partnervorschlag ersetzt, sobald der Kunde DGW hiervon benachrichtigt. Das gleiche gilt, wenn ein Vorschlagspartner auch mit Hilfe von DGW nicht erreichbar ist.
  3. Partnervorschläge, die dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt bzw. Kontaktaufnahme DGW gegenüber schriftlich beanstandet werden, gelten als vertragsgerecht. Eine räumliche Einschränkung der Partnervorschläge ( bestimmte Entfernung vom Wohnort des Auftraggebers ) ist ausgeschlossen.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, DGW schriftlich davon zu unterrichten, wenn er an Kontaktaufnahmen kein Interesse mehr hat oder sich seine Anschrift bzw. Telefonnummer geändert haben.
  5. DGW übernimmt keine Garantie dafür, dass einzelne Vorschlagspartner an einer Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber interessiert sind. Ebenso übernimmt DGW keine Garantie dafür, dass ihre Tätigkeit zu einer Bekanntschaft führt.
    Insbesondere erwirbt der Kunde durch den Abschluss dieses Vertrages keinen Anspruch auf Vermittlung bestimmter Personen, etwa aus Inseraten von DGW. Eine Vermittlung solcher Personen setzt eine ausreichende Übereinstimmung der wechselseitigen Partnerwunschvorstellungen und das Einverständnis des Wunschpartners voraus. Hinweis: Der Abschlussvertreter von DGW ist nicht berechtigt, dem Kunden die Kontaktbereitschaft bestimmter Personen verbindlich zuzusichern. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich der schriftliche Vertrag.
  6. Aus Gründen der Diskretion, die DGW allen ihrer Kunden verbindlich zusichert, erscheinen Inserate von Personen grundsätzlich nicht mit eigenem Namen.
  7. Die dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten persönlichen Daten anderer Partnersuchender hat der Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ihm nicht gestattet und verpflichtet zum Schadenersatz.
  8. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass DGW nach Erfüllung dieses Auftrages seine Anschrift anderen Kunden zur Verfügung stellt, ohne dass dadurch für den Auftraggeber weitere Kosten entstehen. Soweit der Auftraggeber mit der Weitergabe seiner Anschrift nicht mehr einverstanden ist, teilt er dies DGW mit.